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abgerechnet wird die von mir geleistete Arbeitszeit gem.
Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH) in der z.Zt. aktuellen Fassung.
Mein Stundensatz beträgt z.Zt.
60,- € / Stunde
Die Dauer (und damit die für den Patienten anfallenden Kosten) der jeweiligen
Therapieeinheit werden
vor
Beginn der Behandlung anhand der Vorinformationen, die ich vom
Patienten bei der Kontaktaufnahme erfahre, festgelegt.
-Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Krankenkassen
übernehmen, abgesehen von wenigen Ausnahmefällen,
keine
Kosten für Heilpraktikerbehandlungen.
Falls Sie Mitglied einer
privaten Krankenkasse
sind, sollten sie, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen,
vor
Beginn der Behandlung klären,
ob
und
in welchen Maße
Heilpraktikerkosten erstattet werden, da auch die Privatkassen in der Regel nicht die vollen Kosten tragen.
Konkret fallen für u.a. Beispiele folgende Kosten an:
Erstanamese
(incl. Repertorisation zur Bestimmung des Arzneimittels)
 
 
 
 
(120 Minuten)
145,-
€
 
 
 
 
(150 Minuten)
175,-
€
Follow-Ups
 
 
 
 
 
(60 Minuten)
 
60,-
€
telephonische Hilfestellung
 
 
 
 
 
(10 Minuten)
 
10,-
€
 
 
 
 
 
(30 Minuten)
 
30,-
€
psychlogisch unterstützende
Gespräche
 
 
 
 
 
(60 Minuten)
 
60,-
€
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